Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Apartments „Pohle D“
Adresse: Molákova 577/34, 186 00 Prag 8 Karlin
I. Geltungsbereich
	
 	   - 
	   Diese Geschäftsbedingungen gelten für
     Verträge über die mietweise Überlassung vom Apartment zur Beherbergung
     sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
     des Apartment Pohle D (nachfolgend „Apartment“ genannt). Der Begriff „Apartmentaufnahmevertrag“
     umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
     Hotelzimmervertrag, Apartment.
- Die Unter- oder Weitervermietung der
     überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
     Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Eigentümers in
     Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des
     Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
     vereinbart wurde.
- Kunde im Sinne dieser
     Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne
     von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
 - Der Vertrag kommt durch die Annahme des
     Antrags des Kunden durch das Apartment zustande. Macht das Apartment dem
     Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Apartmentangebotes
     durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt
     werden.
- Vertragspartner sind das Apartment und
     der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Apartment
     gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
     aus dem Apartmentaufnahmevertrag, sofern dem Apartment eine entsprechende
     Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche des Kunden bzw. des
     Dritten gegen das Apartment verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem
     Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von §
     199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Apartment verjähren
     jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig
     spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese
     Verjährungsverkürzungen gelten nicht …
 –   bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder
     grobe Fahrlässigkeit des Apartments – auch seiner Erfüllungsgehilfen –
     beruhen.
 –   bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des
     Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die
     verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen
     Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
     Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
 - Das Apartment ist verpflichtet, die vom
     Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
     erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
     Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
     Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartments zu zahlen.
     Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartments
     an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum
     Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
     Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht
     vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung
     der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
     Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
     Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
     mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
     Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
- Das Apartment kann seine Zustimmung zu
     einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
     gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartments oder der Aufenthaltsdauer
     des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder
     für die sonstigen Leistungen des Apartments erhöht.
- Rechnungen des Apartments ohne
     Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne
     Abzug zahlbar. Das Apartment ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
     jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
     Zahlungsverzug ist das Apartment berechtigt, die jeweils geltenden
     gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei
     Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5
     Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Apartment
     im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend
     machen. Dem Apartment bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines
     höheren Schadens vorbehalten.
- Das Apartment ist berechtigt, bei
     Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen
     Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
     Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
     Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. bei
     Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
     das Apartment berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung
     oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung
     der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
     vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
     oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartments
     aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Apartments (No Show)
 - Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment
     geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
     ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht
     besteht oder wenn das Apartment der Vertragsaufhebung ausdrücklich
     zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige
     Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Apartment und dem
     Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde
     (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
     Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartments auszulösen. Das
     Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
     Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartment in Textform
     ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart
     oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
     Kündigungsrecht und stimmt das Apartment einer Vertragsaufhebung nicht zu,
     behält das Apartment den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
     Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartment hat die Einnahmen aus
     anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
     anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Apartment
     den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
     Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises
     für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements
     mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für
     Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
     dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Sofern das Apartment die Entschädigung
     konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des
     vertraglich vereinbarten Preises für die vom Apartment zu erbringende
     Leistung unter Abzug des Wertes der vom Apartment ersparten Aufwendungen
     sowie dessen, was das Apartment durch anderweitige Verwendungen der Apartmentleistungen
     erwirbt.
- Die vorstehenden Regelungen über die
     Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder
     die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
     Anspruch nimmt (No Show).
V. Rücktritt des Apartments
 - Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
     des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
     ist das Apartment in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom
     Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
     vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartments
     innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
     Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das Apartment zum
     Rücktritt berechtigt.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß III.
     Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
     Verstreichen einer vom Apartments gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
     geleistet, so ist das Apartment ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
     berechtigt.
- Ferner ist das Apartment berechtigt, aus
     sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
     zurückzutreten, insbesondere falls …
 –   höhere Gewalt oder andere vom Apartment nicht zu vertretende
     Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
 –   Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
     oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des
     Kunden, der Zahlungsfähigkeit  oder des Aufenthaltszwecks) gebucht
     werden;
 –   das Apartment begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
     die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen
     Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartments in der
     Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
     Organisationsbereich des Apartmets zuzurechnen ist;
 –   ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Apartments
     entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
 - Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
     Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich
     vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden
     frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
     Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume
     des Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
     Danach kann das Apartment im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers
     für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des
     aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
     sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
     nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Apartment kein
     oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
     ist. Darüber hinaus bleiben dem Apartment der Nachweis und die
     Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Apartments
 - Bei verursachten Schäden haftet Pohle D
     Apartments bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner
     Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt
     bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
     Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und
     Vermögensschäden haften Pohle D und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der
     Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach
     beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
     vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche,
     deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
     Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartments auftreten,
     wird das Apartment bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
     bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
     Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
     Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Apartment
     unverzüglich mitzuteilen.
VIII. Schlussbestimmungen
 - Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,
     der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Apartmentaufnahmevertrag
     sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
     den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
     des Apartments.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
     Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Prag,
     Tschechische Republik. 
- Es gilt ausschließlich tschechisches
     Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
     ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser
     allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Apartmentaufnahmevertrag
     unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
     der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
     Vorschriften.
Prag (CZ) den 6.5.2015